Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reservierung, Bestellung und Kauf von Veranstaltungskarten sowie für den Besuch von Veranstaltungen der Städtischen Theater Chemnitz gGmbH
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Beziehungen zwischen der Städtische Theater Chemnitz gGmbH (im Folgenden „Theater“ genannt) und den Besucher:innen ihrer Veranstaltungen sowie Geschäftspartner und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten zu den Veranstaltungen des Theaters und in den Räumen des Theaters sowie der Zutritt zu den Spielstätten, in denen die Veranstaltungen stattfinden, unterliegen den nachstehenden AGB des Theaters. Durch Erwerb oder Verwendung einer Eintrittskarte akzeptiert der/die jeweilige Erwerber:in bzw. Inhaber:in die Geltung dieser AGB.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Veranstaltungen von Dritten, soweit nichts anderes vereinbart wird. Altersbeschränkungen für einzelne Vorstellungen können von der Theaterleitung festgelegt werden, es gilt das Jugendschutzgesetz.
2. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Vorverkaufsstellen in der Regel geschlossen. Änderungen bzgl. der Verkaufsstellen und deren Öffnungszeiten werden auf www.theater-chemnitz.de veröffentlicht.
3. Reservierungen
Kartenbestellungen werden für die gesamte Spielzeit entgegengenommen. Die maximale Reservierungsdauer ist auf 10 Tage bis maximal 3 Tage vor Vorstellung begrenzt. Wird der Abholtermin überschritten, ist die Reservierung hinfällig. Ausnahmen werden durch das Theater festgelegt. Des Weiteren behält sich das Theater vor, Reservierungen bei bestimmten Veranstaltungen zu untersagen.
4. Karten(vor)verkauf
Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der darauf ausgedruckten Vorstellung zum angegebenen Termin. Der mit Kauf der Eintrittskarte erworbene Anspruch auf Besuch einer Vorstellung gilt bis zum Beginn der Vorstellung. Der/die Kund:in hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Eintrittskarten und des Wechselgeldes zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Im Falle der Internetbuchung oder der telefonischen Buchung geht das Angebot für einen Vertragsabschluss von dem/der Antragsteller:in/Besteller:in aus, sobald diese:r das Feld „Absenden" auf der Internet-Bestellmaske angeklickt bzw. dem/der Beauftragten des Theaters telefonisch die Bestellung erteilt hat. Das Angebot ist bindend. Ein Anspruch auf die bestellten Eintrittskarten besteht erst nach Bestätigung der Bestellung durch das Theater. Mit dem Antrag/der Bestellung kommt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312 b BGB zustande; ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht insoweit nicht. Jeder Antrag/jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten. Die Sitzplätze einzelner Bestellungen werden, soweit möglich, zusammenhängend zugeteilt. Ein Anspruch auf zusammenhängende Plätze kann jedoch nicht gewährt werden. Ermäßigungen müssen bei der Bestellung geltend gemacht werden, da nach Erhalt der Rechnung oder der Eintrittskarten eine Ermäßigung nicht mehr möglich ist. Für ermäßigte Eintrittskarten muss am Veranstaltungstag vor Einlass der Berechtigungsnachweis beim Einlasspersonal vorgezeigt werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor dem Einlass nachentrichtet werden. Der kommerzielle Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet.
5. Eintrittspreise und Ermäßigungen
Für den Einzelkartenverkauf, die Abonnements und für Ermäßigungen gelten in der Spielzeit die im Jahresspielzeitheft und an den Veranstaltungskassen genannten Preise. Soweit nicht auf der Eintrittskarte vermerkt, sind im Kartenpreis keine weiteren Leistungen enthalten. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Eine etwaige Ermäßigung muss vor dem Kauf der Eintrittskarte persönlich geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Geltendmachung wird nicht anerkannt.
6. VMS-Kombiticket
Die Eintrittskarte gilt als Fahrtberechtigung (als Fahrausweis) zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel im Verbundraum des VMS, wenn der entsprechende Aufdruck auf dem Ticket ersichtlich ist. Sie ist gültig für die An- und Abreise zum Veranstaltungsort als Fahrausweis zur Nutzung aller öffentlichen Nahverkehrsmittel (außer den Sonderverkehrsmitteln Drahtseilbahn Augustusburg und Fichtelbergbahn) im gesamten Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) ab 4 Stunden vor bis 6 Stunden nach Beginn der Veranstaltung. Es gelten die Beförderungsbedingungen sowie Tarifbestimmungen des VMS. Eine Auszahlung bei Nichtinanspruchnahme ist nicht möglich.
7. Abonnement
Mit einem Abonnement wird die vereinbarte Anzahl von Vorstellungen in der gewählten Serie im Voraus erworben. Änderungen der einem Abonnement zugeordneten Termine oder Produktionen bleiben dem Theater vorbehalten. Bereits bestehende Abonnements behalten ihre Gültigkeit. Das Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht schriftlich bis zum 31.06. einer laufenden Spielzeit gekündigt wird. Ein Wechsel des Stammplatzes ist nur vor Beginn der Spielzeit möglich. Die Abonnementunterlagen werden erst nach Bezahlung ausgehändigt. Bei Verhinderung zum regulären Abonnementtermin kann die betreffende Vorstellung in einen Ersatztermin getauscht werden. In diesem Fall muss der Abonnementplatz bis zum Vorstellungsbeginn im Besucherservice freigemeldet werden. Die Tauschgebühr ist in der Preisliste festgelegt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatzplatz besteht nicht. Steht der Ersatztermin noch nicht fest, wird ein Abonnementguthaben im Kundenkonto hinterlegt. Der Wert ermittelt sich aus dem jeweiligen Abonnementpreis der Vorstellung in der jeweiligen Preisgruppe. Steht bei Einlösung eines Guthabens die abonnierte Platzgruppe nicht zur Verfügung, so ist die Wahl einer höheren Preisklasse gegen Aufzahlung möglich. Fällt die Wahl auf eine niedrigere Preisklasse, kann eine Verrechnung nicht erfolgen.
Guthaben sind bis zum 31.10. der folgenden Spielzeit im Kundenkonto hinterlegt und einlösbar.
8. Gutscheine
Werden Gutscheine für Veranstaltungen mit einem geringeren Entgelt eingelöst, wird ein neuer Gutschein über den Restbetrag ausgestellt. Ausgestellte, bezahlte und noch nicht eingelöste Gutscheine behalten ihre Gültigkeit für längstens 3 Jahre ab Erwerb.
9. Zahlung
Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden. Sämtliche mit der Banküberweisung verbundenen Zahlungsgebühren bei Auslandsüberweisungen sind von der/dem Kund:in zu tragen. Kann die Zahlung der/des Kund:in nicht erfolgreich bearbeitet werden bzw. unterschreitet bei Banküberweisung der Zahlbetrag den Rechnungsbetrag, wird die Bestellung abgelehnt. Alle dabei entstehenden Aufwendungen gehen zu Lasten des/der Kund:in. Der Versand für Artikel, die über den Webshop erworben werden, erfolgt ausschließlich nur innerhalb von Deutschland.
10. Versand, Rechnungslegung
Die Bearbeitungsgebühr für die Erstellung von Rechnungen ist der Preisliste zu entnehmen. Bei Versand der Eintrittskarten erhält der/die Kund:in vorab vom Theater eine Rechnung. Nach Zahlungseingang werden die Eintrittskarten zugesandt. Erfolgt die Buchung von Eintrittskarten per SEPA-Lastschriftmandat, sind diese der Rechnung beiliegend. Im Stornofall wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.
11. Rückgabe, Umtausch, Ersatz und Erstattung
Der Umtausch bereits erworbener Eintrittskarten in andere Eintrittskarten oder Gutscheine ist gegen eine Umtauschgebühr lt. Preisliste nur bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungstermin möglich. Ausgeschlossen sind Silvester- sowie ausgewiesene Sonderveranstaltungen. Der Erstattungsbetrag wird in Form eines Gutscheines ausgegeben, eine Barauszahlung erfolgt nicht. Ein Umtausch am Tag der Veranstaltung erfolgt nur für den Fall eines gesicherten Weiterverkaufs. Diese Beurteilung liegt im Ermessen des Theaters. Bei Ausfall einer Vorstellung können die Eintrittskarten gegen eine andere Veranstaltung umgetauscht oder, wenn das nicht möglich ist, gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Der Ausfall einer Vorstellung infolge von Streik oder höherer Gewalt begründet keinen Erstattungsanspruch. Bei Abbruch der Vorstellung wird der Kartenpreis nur dann erstattet, wenn der erste Akt bzw. bei einaktigen Stücken die erste Hälfte der Vorstellung noch nicht abgelaufen ist. Ansprüche dieser Art sind innerhalb von 30 Tagen nach Veranstaltungsdatum gegen Vorlage der Originaleintrittskarten geltend zu machen. Über den Eintrittspreis hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Zusendung der Originalkarten mit Angabe der Bankverbindung ist auch eine Überweisung möglich. Besetzungsänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Kartenpreises. Im Falle einer Programmänderung besteht kein Anspruch auf eine Ersatzkarte oder auf die Erstattung des Kartenpreises, wenn der/die Besucher:in die angebotene Ersatzvorstellung ganz oder teilweise besucht hat. Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird vom Theater grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Eine Ersatzkarte kann nur dann ausgestellt werden, wenn der/die Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Eintrittskarte er/sie gekauft hatte. Die Originalkarte hat Vorrang vor der Ersatzkarte. Ein Ersatz ist ebenfalls ausgeschlossen für nicht besuchte Vorstellungen, nicht rechtzeitig umgetauschte oder verfallene Eintrittskarten, verspätetes Eintreffen sowie verloren gegangene Gutscheine.
12. Rückgabe, Umtausch, Ersatz und Erstattung bei Open-Air-Veranstaltungen
Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher:innen nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann. Wird die Veranstaltung vor Beginn dennoch aufgrund extremer Wetterbedingungen abgesagt, so wird der Kartenpreis erstattet (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Veranstaltungsdatum). Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen abgebrochen, so wird der Kartenpreis zurückerstattet (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Veranstaltungsdatum), allerdings nur, wenn noch keine 45 Spielminuten erreicht worden sind. Karteninhaber:innen, die ihre Karten an externen Vorverkaufsstellen (z. B. Freie-Presse-Shop) erworben haben, müssen sich im Stornofall direkt an die Vorverkaufsstelle wenden, an welcher die Karten erworben wurden. Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach mehr als 45 Spielminuten abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) werden in allen genannten Fällen nicht erstattet. Ein Ersatz ist ebenfalls ausgeschlossen für nicht besuchte Vorstellungen, nicht rechtzeitig umgetauschte oder verfallene Eintrittskarten, verspätetes Eintreffen sowie verloren gegangene Gutscheine.
13. Ordnung und Sauberkeit
Es dürfen keine Mäntel, Jacken, Schirme, große Taschen, Rucksäcke und ähnliche Gegenstände in den Saal mitgenommen werden. Diese müssen vor der Veranstaltung an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Dem/der Besucher:in wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den/die Besucher:in zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der/die Besucher:in seine/ihre Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht und die in der Preisliste festgelegten Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke ersetzt hat. Bei Verlust oder Beschädigung der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen des Theaters werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Theater die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.
Das Rauchen ist in allen Räumen des Theaters verboten. Dies schließt die Anwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel ein. Zuwiderhandlungen können zu einem Hausverweis führen. Für entstandene Schäden haftet der/die Verursacher:in vollumfänglich. Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken in den Zuschauerräumen der Spielstätten sind nicht gestattet. Begleitende Betreuer:innen von Gruppenbesuchen sind angehalten, auf die Einhaltung der vorgenannten Regeln zu achten. Das Sitzen auf Treppen, Simsen o. Ä. ist grundsätzlich untersagt.
14. Rollstuhlplätze
Die theatereigenen Spielstätten verfügen über eine begrenzte Anzahl von Rollstuhlplätzen. Besucher:innen, die auf einen der Plätze angewiesen sind, haben dies beim Kauf der Eintrittskarte anzugeben. Anderenfalls kann der Besuch der Vorstellung im Rollstuhl nicht sichergestellt werden. Bei Einlass hat sich der Gast an das Servicepersonal zu wenden.
15. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten des Theaters gefunden werden, sind beim Hauspersonal abzugeben. Für deren Aufbewahrung wird keine Haftung seitens des Theaters übernommen. Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978ff. BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls beim Hauspersonal zu melden.
16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des/der Eintrittskartenkäufer:in werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Die Rechtsgrundlage für Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der vertraglichen Leistung und zur Erfüllung der hiermit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen ist die DSGVO in der jeweils geltenden Fassung.
Das Theater ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, sofern diese den Kartenverkaufsvertrag durchführen und durch das Theater mit dem Kartenvertrieb beauftragt worden sind. Dritte im vorgenannten Sinne werden vom Theater zur Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichtet. Das Theater betreibt keinen Handel mit Personendaten der Kund:innen. Eine Weitergabe von Personendaten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht, es sei denn, der/die Theaterbesucher:in hat dem ausdrücklich zugestimmt. Eine Weitergabe der Kreditkarten-Nummer an nicht autorisierte Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Daten werden nach 10 Jahren gelöscht. Hat das Theater die Anschrift oder E-Mail-Adresse eines/einer Besucher:in im Zusammenhang mit dem Kauf einer Theaterkarte erhalten, kann das Theater diese Daten auch zur Direktwerbung für andere Vorstellungen des Theaters verwenden, es sei denn, der/die Besucher:in hat dieser Verwendung widersprochen. Ein solcher Widerspruch ist jederzeit möglich und kann gerichtet werden an: info@theater-chemnitz.de oder Städtische Theater Chemnitz gGmbH, Abteilung Marketing und Kommunikation, Käthe-Kollwitz-Straße 7, 09111 Chemnitz. Bei einem Widerspruch werden diese Kundendaten gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht zusammen mit Buchungsbelegen für 10 Jahre aufbewahrt, jedoch nicht mehr zur Direktwerbung des Theaters verwendet.
17. Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für die Einhaltung und Kontrolle der Datenschutzpflichten des Theaters ist ein:e interne:r Datenschutzbeauftragte:r. Diese:r steht dem/der Besucher:in jederzeit für Auskünfte oder Anregungen zum Thema Datenschutz zur Verfügung. Der/die Datenschutzbeauftragte ist per E-Mail unter dsb@theater-chemnitz.de zu erreichen.
18. Sonstige Bestimmungen
Der Zugang zu den Spielstätten kann unabhängig vom Alter grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte erfolgen. Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich den/die Besitzer:in zum Zutritt zum Veranstaltungsort und zur Ausübung eventueller anderer Rechte des/der Karteninhaber:in nach diesen AGB. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der/die Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stört oder andere Besucher:innen belästigt werden.
Besucher:innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben. Eine Erstattung der Eintrittskarten erfolgt nicht. Es ist nicht gestattet, die Eintrittskarte oder die sich aus ihr ergebenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Theaters an dritte Personen zu übertragen und hierfür ein Entgelt zu verlangen, welches das an das Theater gezahlte oder zu zahlende Entgelt übersteigt (z. B. Internet / Ebay). Besucher:innen und sonstige Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Eintrittskarten privat in den Spielstätten des Theaters weiterzuverkaufen), oder das Publikum belästigen, können des Hauses verwiesen werden.
Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Veranstaltung ist untersagt. Sie sind genauso wie Armbanduhren mit Stundensignalen aus Rücksicht auf andere Besucher:innen auszuschalten. Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen nicht ins Theater mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandlungen ist das Theaterpersonal berechtigt, die entsprechenden Geräte und Anlagen einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den/die Eigentümer:in wieder ausgehändigt, wenn diese:r der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Mitschnitte und Aufnahmen von Aufführungen, die für eine spätere Verwendung im künstlerischen oder im Bildungssektor vorgesehen sind, müssen grundsätzlich vorher vom Generalintendanten genehmigt werden. Dieser kann unter gegebenen Voraussetzungen Sondergenehmigungen erteilen. Zuwiderhandlungen können zudem einen Hausverweis und Schadenersatzpflichten auslösen. Der Aufenthalt in den Vorverkaufsstellen und Veranstaltungsorten erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Theater nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet das Theater nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Theaters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Für Fremdleistungen haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der/die Karteninhaber:in verpflichtet, den Anweisungen des Theaters und deren Beauftragten im Veranstaltungsort Folge zu leisten.
19. Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und diese AGB unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Chemnitz. Das Theater ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.08.2022 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Benutzungsbedingungen.
Preisliste der Städtische Theater Chemnitz gGmbH – gültig ab 01.05.2022
Für den Einzelkartenverkauf und die Abonnements gelten in der Spielzeit 2022/2023 die im Jahresspielzeitheft und an den Veranstaltungskassen genannten Preise. Für Gastspiele, Sonderveranstaltungen oder Vorstellungen an Feiertagen gesondert festgelegte Preise sind unseren Printmedien sowie unsere Website zu entnehmen.
Die aufgeführten Preise gelten für alle Veranstaltungsorte der Städtische Theater Chemnitz gGmbH.
Bearbeitungsgebühr pro Auftrag / Rechnungslegung | 3 € |
Nachdruck bei Verlust der Eintrittskarte | 2 € |
Nachdruck bei Verlust des Abonnementausweises | 5 € |
Umtauschgebühr pro Abonnementtausch | 2 € |
Stornogebühr pro Eintrittskarte | 5 € |
Mindestsatz Mahngebühren | 5 € |
Wiederbeschaffungskosten für den Verlust einer Garderobenmarke | 10 € |
Garderobengebühr | 1,50 € |
Stand: Mai 2023