Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auszug)

1. Allgemeines


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Städtischen Theater Chemnitz gGmbH (nachfolgend „Theater“ genannt) und den Besuchern ihrer Veranstaltungen sowie deren Partnern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen.


2. Reservierungen


Kartenbestellungen werden für die gesamte Spielzeit entgegengenommen. Die maximale Reservierungsdauer ist auf 10 Tage, bis maximal 3 Tage vor Vorstellung, begrenzt. Wird der Abholtermin überschritten, ist die Reservierung hinfällig. Ausnahmen werden durch die Städtischen Theater Chemnitz gGmbH festgelegt. Reservierungen für die Abendkasse müssen bis spätestens eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn entgegengenommen werden, andernfalls erlischt der Anspruch.


3. Abonnement


Mit einem Abonnement wird die vereinbarte Anzahl von Vorstellungen in der gewählten Serie im voraus erworben. Änderungen der einem Abonnement zugeordneten Termine oder Produktionen bleiben dem Theater vorbehalten.


Bereits bestehende Abonnementverträge behalten ihre Gültigkeit. Das Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht schriftlich bis zum 30. Juni einer laufenden Spielzeit gekündigt wird. Ein Wechsel des Stammplatzes ist nur vor Beginn der Spielzeit möglich.


Die Abonnementunterlagen werden nach Bezahlung ausgehändigt. Bei Verhinderung des Abonnementinhabers zum vorgegebenen Vorstellungstermin ist ein Tausch in die gleiche Vorstellung zu einem alternativen Termin gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,- € je Abonnementplatz  möglich. In diesem Fall muss der Abonnementausweis bis zum Aufführungstag im Theater-Service vorliegen bzw. die Plätze telefonisch freigemeldet werden. Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Beim Umtausch einer Abonnementvorstellung wird ein Tauschschein erstellt. Der Wert des Tauschscheines ermittelt sich aus dem jeweiligen Vorstellungspreis, abzüglich der jeweiligen Abo-Preisermäßigung. Steht bei Einlösung eines Tauschscheines die abonnierte Platzgruppe nicht zur Verfügung, so ist die Wahl einer höheren Preisklasse gegen Aufzahlung möglich. Fällt die Wahl auf eine niedrigere Preisklasse, kann eine Verrechnung nicht erfolgen. Für verloren gegangene Tauschscheine wird kein Ersatz gewährt. Tauschscheine und offene Wahl-Abo-Guthaben sind bis zum 31. Oktober der folgenden Spielzeit gültig.


4. Karten(vor)verkauf


Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der darauf ausgedruckten Vorstellung zum angegebenen Termin. Der mit Kauf der Eintrittskarte erworbene Anspruch auf Besuch einer Vorstellung gilt bis zum Beginn der Vorstellung.
Der Kunde hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Eintrittskarten und des Wechselgeldes zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Im Falle der Internetbuchung oder der telefonischen Buchung geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Antragsteller / Besteller aus, sobald dieser das Feld "Absenden" auf der Internet-Bestellmaske angeklickt bzw. dem Beauftragten des Theaters telefonisch die Bestellung erteilt hat. Das Angebot ist bindend. Ein Anspruch auf die bestellten Eintrittskarten besteht erst nach Bestätigung der Bestellung durch das Theater.
Mit dem Antrag / der Bestellung kommt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312 b BGB zustande; ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht insoweit nicht. Jeder Antrag / Bestellung von Eintrittskarten ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
Die Sitzplätze einzelner Bestellungen werden, soweit möglich, zusammenhängend zugeteilt. Ein Anspruch auf zusammenhängende Plätze kann jedoch nicht gewährt werden.
Ermäßigungen müssen bei der Bestellung geltend gemacht werden, da nach Erhalt der Rechnung oder der Eintrittskarten eine Ermäßigung nicht mehr möglich ist. Für ermäßigte Eintrittskarten muss am Veranstaltungstag vor Einlass der Berechtigungsnachweis mit beim Einlasspersonal vorgezeigt werden. Wird der Nachweis nicht erbracht.


5. Rückgabe, Umtausch, Ersatz und Erstattung Kartenpreis


Der Umtausch bereits erworbener Eintrittskarten in andere Eintrittskarten oder Tauschgutscheine ist gegen eine Umtauschgebühr, in Höhe von 5,00€ je Karte,  nur bis spätestens 3 Tage vor der Vorstellung möglich. Dabei muss die Veranstaltung bzw. die Einlösung des Tauschgutscheins innerhalb von 3 Jahren seit dem ursprünglichen Veranstaltungstermin erfolgen. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Ein Umtausch am Tag der Veranstaltung erfolgt nur für den Fall eines gesicherten Weiterverkaufs. Diese Beurteilung liegt im Ermessen des Theaters.
Bei Ausfall einer Vorstellung können die Eintrittskarten gegen eine andere Veranstaltung umgetauscht oder, wenn das nicht möglich ist, gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Der Ausfall einer Vorstellung infolge von Streik oder höherer Gewalt begründet keinen Erstattungsanspruch. Bei Abbruch der Vorstellung wird der Kartenpreis nur dann erstattet, wenn der erste Akt bzw. bei einaktigen Stücken die erste Hälfte der Vorstellung noch nicht abgelaufen ist.
Ansprüche dieser Art sind innerhalb von 7 Kalendertagen gegen Vorlage der Originalkarten geltend zu machen. Über den Eintrittspreis hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Zusendung der Originalkarten mit Angabe der Bankverbindung ist auch eine Überweisung möglich. Besetzungsänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Kartenpreises.
Im Falle einer Programmänderung besteht kein Anspruch auf eine Ersatzkarte oder auf die Erstattung des Kartenpreises, wenn der Besucher die angebotene Ersatzvorstellung ganz oder teilweise besucht hat.
Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird vom Theater grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Eine Ersatzkarte kann nur dann ausgestellt werden, wenn der Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Eintrittskarte er gekauft hatte. Die Originalkarte hat Vorrang vor der Ersatzkarte.
Ein Ersatz ist ebenfalls ausgeschlossen für nicht besuchte Vorstellungen, nicht rechtzeitig umgetauschte oder verfallene Eintrittskarten, verspätetes Eintreffen sowie verloren gegangene Gutscheine.


6. Garderobendienst


Es dürfen keine Mäntel, Jacken, Schirme, große Taschen, Rucksäcke und ähnliche Gegenstände mit in den Saal genommen werden. Diese müssen vor der Veranstaltung an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Dem Besucher wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Besucher zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Besucher seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht und die in der Preisliste festgelegten Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke ersetzt hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen des Theaters werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Theater die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.


7. Bild- und Tonaufzeichnungen


Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen nicht ins Theater mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandlungen ist das Theaterpersonal berechtigt, die entsprechenden Geräte und Anlagen einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Mitschnitte und Aufnahmen von Aufführungen, die für eine spätere Verwendung im künstlerischen oder im Bildungssektor vorgesehen sind, müssen grundsätzlich vorher vom Generalintendanten genehmigt werden. Dieser kann unter gegebenen Voraussetzungen Sondergenehmigungen erteilen. Zuwiderhandlungen können zudem einen Hausverweis und Schadenersatzpflichten auslösen.


8. Sonstige Bestimmungen


Es ist nicht gestattet, die Eintrittskarte oder die sich aus ihr ergebenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Theaters an dritte Personen zu übertragen und hierfür ein Entgelt zu verlangen, welches das an das Theater gezahlte oder zu zahlende Entgelt übersteigt (z. B. Internet / Ebay).


Rabatte sind nicht kombinierbar. Es wird jeweils nur ein Rabatt gewährt.


Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Veranstaltung ist untersagt. Sie sind genauso wie Armbanduhren mit Stundensignalen aus Rücksicht auf andere Besucher auszuschalten. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Karteninhaber verpflichtet, den Anweisungen des Theaters und deren Beauftragten im Veranstaltungsort Folge zu leisten.


Unsere vollständigen AGB finden Sie in unseren Vorverkaufsstellen und an den Abendkassen.